Berufsbild des Heilpraktikers
Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und
eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung,
Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und
Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik ...
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Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die
individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das
Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des
Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen. ...
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Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der
Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie
die notwendige Sorgfalt walten lassen. Die notwendige Aufklärung
und Sorgfalt bei der Diagnosestellung, Therapie und ...
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In der Bundesrepublik Deutschland gehört es zu den wesentlichen
Freiheitsrechten eines jeden Bürgers, dass er in seiner Berufswahl
und Berufsausübung frei ist ( Artikel 12 Abs. 1 u. 2 des
Grundgesetzes ), soweit nicht ein Gesetz eine Einschränkung
darstellt. ...
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Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der
Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie
die notwendige Sorgfalt walten lassen. Die notwendige Aufklärung
und Sorgfalt bei der Diagnosestellung, Therapie und ...
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Der FDH ist der größte und älteste Berufsverband für Heilpraktiker in Deutschland. Mit weit über 7.000 Kolleginnen und Kollegen ist er in allen 16 Bundesländern mit einzelnen Landesverbänden vertreten, außerdem wird der Bundesverband mit Sitz in Bonn geführt. Mitglieder des FDH können ausschließlich zugelassene Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit voller Zulassung werden. Eine Aufnahme für in Ausbildung befindliche Schüler ist nicht möglich.
Bei Interesse für eine Mitgliedschaft, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landesverband in Ihrem Bundesland oder senden uns eine Anfrage unter der Rubrik "Mitglied werden".