Berufsordnung für Heilpraktiker - BOH
Berufsordnung für Heilpraktiker
Die Berufsordnung für Heilpraktiker ist von den großen Berufsverbänden beschlossen und regelt den Umgang des Heilpraktikers mit den Patienten, seinen Kollegen und die Pflichten des Heilpraktikers.
Artikel
- Artikel 1 – Berufsgrundsätze
 Die Grundsätze der Berufsausübung des Heilpraktikers.
- Artikel 2 – Berufspflichten
 Berufspflichten, Gesetze und Vorschriften, Behandlungspflichten, Fernbehandlung und ethische Grundsätze.
- Artikel 3 – Schweigepflicht nach BGB
 Schweigepflicht, Patientendaten, Auskünfte durch den Heilpraktiker
- Artikel 4 – Aufklärungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflicht
 Aufklärungspflichten, Dokumentation der Behandlung, Sorgfaltspflichten, Beratung der Patienten, Fortbildungspflicht des Heilpraktikers.
- Artikel 5 – Weiterbildungspflicht
 Weiterbildungspflicht des Heilpraktikers, Pflichten der Verbände.
- Artikel 6 – Praxisort
 Praxisort des Heilpraktikers.
- Artikel 7 – Praxisräume
 Praxisräume, gesetzliche und hygienische Anforderungen, Vertraulichkeit der Gespräche und Behandlungen.
- Artikel 8 – Werbung
 Regeln für die Werbung des Heilpraktikers.
- Artikel 9 – Praxisschilder
 Art und Größe von Praxisschildern.
- Artikel 10 – Drucksachen und Stempel
 Regeln für Drucksachen und Stempel.
- Artikel 11 – Eintragung in Verzeichnisse und Sonderverzeichnisse
 Eintragung in Verzeichnisse.
- Artikel 12 – Inserate
 Insertionen, Werbung.
- Artikel 13 – Besondere Bezeichnungen
 Berufsbezeichnungen, Zusatzbezeichnungen, akademischen Grade, Titel.
- Artikel 14 – Krankenbesuche
 Krankenbesuche und Behandlung von Patienten in Kliniken, Kurheimen.
- Artikel 15 – Heilpraktiker und Arzneimittel
 Herstellung sowie der Verkauf von Arzneimitteln.
- Artikel 16 – Verordnung von Arzneimitteln, Provisionen, Rabatte
 Verordnung oder Empfehlung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten.
- Artikel 17 – Haftpflicht
 Berufshaftpflichtversicherung, Strafrechtsschutzversicherung.
- Artikel 18 – Meldepflicht
 Meldepflichten beim Gesundheits- bzw. Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Finanzamt.
- Artikel 19 – Beschäftigung von Hilfskräften
 Angestellte, wie z.B. Assistenten, Sprechstundenhilfen oder Reinigungspersonal.
- Artikel 20 – Berufsinsignien
 Berufsausweis sowie einen Mitgliedsstempel.
- Artikel 21 – Berufsaufsicht
 Berufsaufsicht des Berufsverbandes.
- Artikel 22 – Standesdisziplin
 Standesdisziplin und Umgang mit Kollegen.
- Artikel 23 – Hinzuziehung eines zweiten Heilpraktikers
 Heilpraktiker und Hinzuziehung eines zweiten Heilpraktikers.
- Artikel 24 – Vertrauliche Beratung
 Meinungsaustausch und Beratung von mehreren Heilpraktikern.
- Artikel 25 – Zuweisung gegen Entgelt
 Zuweisung von Patienten gegen Entgelt.
- Artikel 26 – Vertretung
 Vertretung von Heilpraktikern.
- Artikel 27 – Verstöße gegen die Berufsordnung
 Verstöße gegen die Berufsordnung.
