Zur steuerlichen Absetzbarkeit
Zur Absetzbarkeit von Heilpraktikerausbildungen
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungs- und Studienkosten geändert. Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium und Aufwendungen für die Umschulung auf einen komplett anderen Beruf bringen ab sofort die volle Steuerersparnis. Dies gilt so auch für die Kosten einer Heilpraktikerausbildung.
Diese Urteile können als Beispiel benutzt werden, um beim Finanzamt die Anerkennung von Ausbildungskosten einer Heilpraktikerausbildung zu erwirken.