Fortbildungsrichtlinie des FDH
Präambel
Der Beruf des Heilpraktikers basiert auf der freien und eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde am Menschen. Die Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).
Heilpraktiker müssen fundiert und umfassend ausgebildet sein um der hohen Verantwortung, die die Behandlung kranker Menschen mit sich bringt gerecht zu werden.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker ist in Landesverbänden organisiert. Die Landesverbände führen regelmäßig Fachfortbildungen für ihre Mitglieder durch. Die Fortbildungen orientieren sich an Themen, die dem aktuellen und geforderten Wissenstand auf den gebieten der Natur- und Erfahrungsheilkunde entsprechen. Regelmäßig finden Arbeitssitzungen der Landesvorstände und verantwortlichen Fortbildungsleiter/innen statt, um die Anforderungen und Ziele der beruflichen Fortbildung in den Landesverbänden zu gewährleisten.
Die Landesverbände bieten die Fort- und Weiterbildung der Heilpraktiker in den verschiedenen Therapiegebieten über ihre Fachfortbildungsleitungen und Fachfortbildungs- organisationen an. Einige Landesverbände unterhalten auch Heilpraktikerschulen, die in der Arbeitsgemeinschaft der Schulleitungen (AGSL) zusammen geschlossen sind. Die Heilpraktikerschulen der Landesverbände arbeiten eng mit den Fachfortbildungsorganisationen zusammen. Die Heilpraktikerausbildung wird über eine Ausbildungsrichtlinie geregelt.
Träger und Verantwortliche für die Qualität der Fort- und Weiterbildung sind die Landesverbände des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker.
Diese Richtlinie zur Fortbildung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. beschreibt sowohl den Rahmen und die Qualitätsanforderungen der Heilpraktikerausbildung als Grundlage des Berufes, als auch die Qualitätsanforderungen der Fort- und Weiterbildung in den für den Heilpraktikerberuf bedeutsamen Behandlungsmethoden.
Der grundlegende Maßstab für die Arbeit des Heilpraktikers ist die
Sorge um den Patienten und der Wunsch den Patienten zu Heilen und
gesund zu erhalten. Diese Anforderungen sind im Berufsbild des
Heilpraktikers, der Berufsordnung und der
Ethikerklärung des Fachverbandes festgelegt.
Der Präsident, der Bundesvorstand und die Landesverbandsvorsitzenden des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker