DDH Therapiestandard
Vergabe von Qualitätsnachweisen in Diagnose- und Therapieverfahren
Die Deutschen Heilpraktikerverbände haben sich auf Richtlinien für
Aus- und Weiterbildungsinstitutionen zur Vergabe von
Qualitätsnachweisen in Diagnose- und Therapieverfahren geeinigt.
Aus- und Weiterbildungsinstitutionen dürfen sich, soweit sie die
nachfolgenden Qualitätskriterien im Rahmen der Aus- und Fortbildung
erfüllen, in ihrem Angebot zur Vergabe von Qualitätsnachweisen
(Zertifikate, Urkunden) auf die Richtlinien der Deutschen
Heilpraktikerverbände berufen. Hierbei darf nach vorhergehender
schriftlicher Genehmigung für eine entsprechende
Qualitätsbeurkundung folgende Formulierung:
Die Zertifizierung erfolgt entsprechend den durch Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) verabschiedeten und für die folgenden Organisationen der deutschen Heilpraktikerschaft gültigen Richtlinien.
Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. – BDH, Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. – FDH, Freie Heilpraktiker e.V. – FH, Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. –FVDH, Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. – VDH, Union Deutscher Heilpraktiker e.V. - UDH