AGSL Leitlinie
Schulleitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Schulleitungen der Heilpraktikerschulen des FDH (AGSL)
Der Beruf des Heilpraktikers basiert auf der freien und eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde am Menschen. Die Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG).
Wesentliche Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers mit dem Schwerpunkt der Gefahrenabwehr für die Volksgesundheit. Die Aneignung der für die Erlaubnis erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist hingegen gesetzlich nicht geregelt. Dadurch ergibt sich ein rechtlicher Rahmen, der dem Heilpraktiker einen weiten Freiraum für seinen Kenntniserwerb und seine Betätigungsfelder in Diagnostik und Therapie einräumt.
Genau dieser Freiraum muss mit großem Verantwortungsbewußtsein belegt werden, denn Begabung und autodidaktisch erworbene heilkundliche Grundkenntnisse allein sind für die Ausübung des Heilpraktikerberufes keinesfalls ausreichend.
Die in dieser Broschüre aufgeführten Heilpraktikerschulen im Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) sind sich dieser Verantwortung bewusst und haben deshalb gemeinsam die nachfolgenden Kriterien für eine qualifizierte Ausbildung aufgestellt.
Die genannten Heilpraktikerschulen vertreten das nachfolgende Berufsbild des Heilpraktikers und sie verpflichten sich, die von ihnen erstellten Qualitätskriterien zu erfüllen.