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Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied im Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. werden?

Mitglied im Fachverband Deutscher Heilpraktiker können nur Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Sie müssen die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Einschränkung besitzen. Diese schicken Sie zusammen mit einem kurzen Lebenslauf und Ihren bisherigen schulischen und beruflichen Abschlüssen an den Landesverband, in dem sich Ihr Praxissitz befindet. Adressen der Landesverbände finden Sie unter dem Menüpunkt „Mein Fachverband/Landesverbände“.

Was passiert, nachdem die Anfrage verschickt ist?

Ihre Anfrage wird vom Bundesverband an den zuständigen Landesverband weitergeleitet, der über die Aufnahme entscheidet. Nach Aufnahme in den Landesverband schickt dieser Ihre Unterlagen zum Bundesverband nach Bonn.

Wer ist mein Ansprechpartner für eine Aufnahme?

Das kann sowohl der Landesverband sein, in dem Sie Ihre Praxis führen, oder auch der Bundesverband direkt; dieser leitet dann Ihre Anfrage entsprechend weiter.

Nimmt jemand Kontakt zu mir auf?

In der Regel sowohl der für Sie zuständige Landesverband und mit einem Begrüßungsschreiben auch der Bundesverband. In diesem sind die für Sie wichtigen Informationen enthalten.

Wir hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Ihren monatlichen Verbandsbeitrag legt der Landesverband fest, in dem Sie Mitglied sind.
Sie können sich darüber auf der Homepage des jeweiligen Landesverbandes informieren. Den Link dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Mein Fachverband/Landesverbände“.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfristen werden von dem Landesverband festgelegt, in dem Sie Mitglied sind.

Wie ist der gesamte Anmeldeablauf?

Die Anmeldung, mit Lebenslauf, Passbild und Kopie der Heilpraktikererlaubnis erfolgt beim Landesverband, der dann auch die Aufnahme in den Verband durchführt. Der Bundesverband erhält diese Daten dann vom Landesverband. Die Vergabe der Mitgliedsnummer und des Praxisstempels erfolgt durch den Bundesverband.

Ab wann beginnt die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft beginnt zum jeweils vom Mitglied gewünschten Zeitpunkt. 

Bin ich Mitglied im Bundesverband oder in einem Landesverband?

Der FDH ist föderal aufgebaut, die 16 Landesverbände sind seine Organe. Damit hat jedes Mitglied eine sog. Doppelmitgliedschaft. Das hat den Vorteil, dass Sie als Mitglied sowohl in landes- als auch in bundespolitischen Interessen umfassend vertreten werden können, und das zu nur einem Mitgliedsbeitrag.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

  • Patienten gewinnen: Sie werden mit einem kostenfreien Mitgliedseintrag in der deutschlandweiten heilpraktiker-direktsuche.de gezeigt. Damit werden Sie von Patienten besser im Internet gefunden. Besucher der Seite können Sie dort nach Ort, Namen und/ oder Therapiemethode suchen und finden.
  • Unsere renommierte Fachzeitschrift „Der Heilpraktiker“ mit praxisbezogenen Artikeln und wichtigen Infos zu berufs- und gesundheitspolitischen Themen wird Ihnen monatlich kostenfrei geliefert.
  • Sie werden stets aktuell informiert über berufsständische Themen
  • Ortsnahe Fachfortbildung: 16 Landesverbände mit Fachtagungen, über 40 Bezirke und zahlreiche Arbeitskreise in der gesamten Bundesrepublik bieten Ihnen jährlich umfangreiche Fort- und Weiterbildungen.
  •  Als Mitglied stehen Ihnen die Fachfortbildungsveranstaltungen aller FDH-Landesverbände zu gleichen Konditionen offen.
  • Sie haben ortsnahe kompetente Ansprechpartner in Ihrem Landesverband.
  •  Als professioneller Berufsverband mit über 75jähriger Erfahrung bieten wir die Gewähr für eine optimale Vertretung unserer Mitglieder.

Was bietet mir der Verband?

Wir beraten: zum Praxismanagement, zur rechtskonformen Erstellung Ihrer Homepage, zum richtigen Umgang mit dem Heilmittelwerbegesetz, zur Herstellung von Arzneimitteln in der Praxis, zum Hygieneplan, zur Anforderung an Medizinprodukte u.v.m.

Wir helfen: bei Versicherungsfragen und bei Rechnungsstellung, bei unberechtigten Behördenforderungen und Maßnahmen, bei Strafverfolgungsmaßnahmen, die nicht grob fahrlässig verschuldet sind, bei Streitfällen mit Patienten, bei ungerechtfertigten Abmahnungen u.v.m.

Wir leisten: gutachterliche Hilfe bei Streitfällen mit Krankenversicherungen und Beihilfestellen, die Erstellung von Gegengutachten, Hilfe bei Patientenbeschwerden (Schlichtungsstelle), mit unserer Fachzeitschrift einen regelmäßigen Beitrag zu Ihrer Berufsfortbildung u.v.m.

Wir vermitteln: bei Patientenanfragen Mitglieder, welche die gewünschten Therapien anbieten, bei Anfragen von Zeitschriften Mitglieder, welche die gewünschten Themen fachlich abdecken u.v.m.

Warum Mitglied in einem Berufsverband sein?

Nicht nur Sie haben persönliche Vorteile durch die vielfältigen Leistungen unseres Berufsverbandes.
Der Berufsstand insgesamt profitiert von im Berufsverband organisierten Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern.
Denn die Größe eines Berufsverbandes ist ausschlaggebend für sein berufspolitisches Gewicht u.a. in der Politik, in der Gesellschaft, bei Medien. Er ist Lobbyist und leistet damit die entscheidende Arbeit zum Erhalt des Heilpraktikers als freien Heilberuf und für seine Therapiefreiheit.

Mit Ihrer Mitgliedschaft zeigen Sie sich solidarisch und stärken den Gemeinsinn unseres Berufsstandes. Das wiederum stärkt die Verbandsträger in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, die sie zumeist neben ihrer Praxistätigkeit ausüben (denn wir haben keine Berufsfunktionäre).

Je mitgliedsstärker ein Berufsverband, umso mehr Gewicht hat er – der FDH ist bundesweit der größte Heilpraktikerverband – davon profitieren Sie letztendlich als sein Mitglied auch.