Berufsordnung für Heilpraktiker - BOH
Berufsordnung für Heilpraktiker
Die Berufsordnung für Heilpraktiker ist von den großen Berufsverbänden beschlossen und regelt den Umgang des Heilpraktikers mit den Patienten, seinen Kollegen und die Pflichten des Heilpraktikers.
Artikel
- Artikel 1 – Berufsgrundsätze
Die Grundsätze der Berufsausübung des Heilpraktikers. - Artikel 2 – Berufspflichten
Berufspflichten, Gesetze und Vorschriften, Behandlungspflichten, Fernbehandlung und ethische Grundsätze. - Artikel 3 – Schweigepflicht nach BGB
Schweigepflicht, Patientendaten, Auskünfte durch den Heilpraktiker - Artikel 4 – Aufklärungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflicht
Aufklärungspflichten, Dokumentation der Behandlung, Sorgfaltspflichten, Beratung der Patienten, Fortbildungspflicht des Heilpraktikers. - Artikel 5 – Weiterbildungspflicht
Weiterbildungspflicht des Heilpraktikers, Pflichten der Verbände. - Artikel 6 – Praxisort
Praxisort des Heilpraktikers. - Artikel 7 – Praxisräume
Praxisräume, gesetzliche und hygienische Anforderungen, Vertraulichkeit der Gespräche und Behandlungen. - Artikel 8 – Werbung
Regeln für die Werbung des Heilpraktikers. - Artikel 9 – Praxisschilder
Art und Größe von Praxisschildern. - Artikel 10 – Drucksachen und Stempel
Regeln für Drucksachen und Stempel. - Artikel 11 – Eintragung in Verzeichnisse und Sonderverzeichnisse
Eintragung in Verzeichnisse. - Artikel 12 – Inserate
Insertionen, Werbung. - Artikel 13 – Besondere Bezeichnungen
Berufsbezeichnungen, Zusatzbezeichnungen, akademischen Grade, Titel. - Artikel 14 – Krankenbesuche
Krankenbesuche und Behandlung von Patienten in Kliniken, Kurheimen. - Artikel 15 – Heilpraktiker und Arzneimittel
Herstellung sowie der Verkauf von Arzneimitteln. - Artikel 16 – Verordnung von Arzneimitteln, Provisionen, Rabatte
Verordnung oder Empfehlung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten. - Artikel 17 – Haftpflicht
Berufshaftpflichtversicherung, Strafrechtsschutzversicherung. - Artikel 18 – Meldepflicht
Meldepflichten beim Gesundheits- bzw. Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Finanzamt. - Artikel 19 – Beschäftigung von Hilfskräften
Angestellte, wie z.B. Assistenten, Sprechstundenhilfen oder Reinigungspersonal. - Artikel 20 – Berufsinsignien
Berufsausweis sowie einen Mitgliedsstempel. - Artikel 21 – Berufsaufsicht
Berufsaufsicht des Berufsverbandes. - Artikel 22 – Standesdisziplin
Standesdisziplin und Umgang mit Kollegen. - Artikel 23 – Hinzuziehung eines zweiten Heilpraktikers
Heilpraktiker und Hinzuziehung eines zweiten Heilpraktikers. - Artikel 24 – Vertrauliche Beratung
Meinungsaustausch und Beratung von mehreren Heilpraktikern. - Artikel 25 – Zuweisung gegen Entgelt
Zuweisung von Patienten gegen Entgelt. - Artikel 26 – Vertretung
Vertretung von Heilpraktikern. - Artikel 27 – Verstöße gegen die Berufsordnung
Verstöße gegen die Berufsordnung.