Berufsbild des Heilpraktikers
Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und
eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung,
Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und
Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik
...
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Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die
individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das
Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des
Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen. ...
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Die Wurzeln für den Berufsstand des Heilpraktikers liegen in der
Erfahrungsheilkunde und der Medizin im gesamten Spektrum der alten
Medizin (Imhotep, Hippokrates, Galen, Hildegard, Paracelsus, Kneipp
etc.) ...
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In der Bundesrepublik Deutschland gehört es zu den wesentlichen
Freiheitsrechten eines jeden Bürgers, dass er in seiner Berufswahl
und Berufsausübung frei ist (Artikel 12 Abs. 1 u. 2 des
Grundgesetzes), soweit nicht ein Gesetz eine Einschränkung
darstellt. ...
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Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der
Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie
die notwendige Sorgfalt walten lassen....
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Das Werberecht für Heilberufe hat in den letzten Jahre eine starke
Veränderung und Liberalisierung erfahren.
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Wie in unserer Berufsordnung unter dem § 17 bereits gefordert, ist
eine Berufshaftpflicht für unsere Kolleginnen und Kollegen
verpflichtend...
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Das Bundeministerium für Gesundheit hat durch eine Verordnung vom
18. März 2016 die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG) erweitert.
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Nickel ist das häufigste Kontaktallergen und häufigste Ursache
einer Kontaktallergie. Insbesondere Frauen sind davon betroffen ...
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Neben der Meldepflicht von Krankheiten respektive
Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz ...
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Im Arzneimittelgesetz wird der gültige Arzneimittelbegriff
definiert ...
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Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.09.2015 bestätigt, dass
Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf,
wenn diese über eine (uneingeschränkte) Heilpraktiker-Erlaubnis
verfügen ...
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Bach-Blütenprodukte dürfen nicht mit Aussagen beworben werden, nach
denen sie in "emotional aufregenden Situationen verwendet werden"
oder .....
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Immer wieder beklagen sich Kolleginnen und Kollegen über Firmen,
die vor Abgabe von Arzneimittelmustern ihre Erlaubnisurkunde zur
Ausübung der Heilkunde erbitten.
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Als medizinische Notwendigkeit werden alle Maßnahmen angesehen, die
zur Diagnose, Heilung, Therapie und Gesundung des Patienten
ergriffen werden müssen.
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